Rechtsfähige Stiftungen
Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie besteht allein aus ihrem Vermögen, das von einem oder mehreren Stiftern einem oder mehreren Zwecken auf Dauer gewidmet ist. Ihr Vermögen darf in seiner Substanz grundsätzlich nicht angegriffen werden, es ist in seinem Bestand zu erhalten und muss der Höhe nach ausreichend sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können. Sie ist auf ewig angelegt. Durch die staatliche Anerkennung als juristische Person auf unbeschränkte Dauer erlangt sie rechtliche Selbständigkeit. Das Stiftungsgeschäft und die Satzung bilden den niedergelegten Stifterwillen und das rechtliche Gerüst für die spätere Zukunft. Der Stifterwille ist auf alle Zeiten verbindlich.