Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter

Ansprechpartner

Tina Schulz

Telefon

0531 - 27 359 14

E-Mail

schulz@die-stiftungspartner.de

Homepage

www.sternenlichter-goettingen.de/

Stiftungssitz

Löwenwall 16
38100 Braunschweig

Gründungsjahr

2020

Stiftungszweck

Mildtätige Zwecke nach § 53 AO, Wohlfahrtswesen und -pflege, öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege

Wirkungskreis

regional

Tätigkeit

fördernd

Stiftungstyp

Treuhand-Stiftung

Treuhänder

Die Stiftungspartner GmbH

Stiftungsvermögen

5.000,00 €

Die DRK-Schwesternschaft Georgia-Augusta e.V. und der im Dezember 2018 gegründeter Förderverein haben begonnen, das stationäre Kinder- und Jugendhospiz „Sternenlichter“ in Göttingen aufzubauen. Das stationäre Kinderhospiz wird während der langen Krankheitsverläufe, beim Sterben und in der Trauer begleiten und professionelle Pflege, palliativmedizinische Versorgung sowie psychosoziale, pädagogische und seelsorgerische Unterstützung bieten – ganz unter dem Motto „Lebensbegleitung statt Sterbebegleitung“.

Das derzeitige Konzept der Einrichtung sieht 12 Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren mit ihren Familien in einem Einzugsgebiet von 150 Kilometern vor. Über eine Sterbebegleitung hinaus soll vor Ort eine ganzheitliche Lebensbegleitung gewährleistet sein: Von Therapien in jeglicher Form bis zur psychologischen Betreuung der Angehörigen auch über den Tod der Kinder hinaus.

Der Förderverein für das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter e.V. hat mit Datum 15.09.2020 die gemeinnützige ‚Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter‘ errichtet, deren vorrangiger Zweck die Unterstützung des Kinder- und Jugendhospizes Sternenlichter sowie der ambulanten Kinder-Palliativ-Versorgung ist.

Die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter eröffnet die Möglichkeit von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. So bietet sie all denen, die sich mit dem Motto „Lebensbegleitung statt Sterbebegleitung“ verbunden fühlen, einen hervorragenden Ansatzpunkt, dem Stifter zu folgen und entweder zu Lebzeiten oder in Form von testamentarischen Verfügungen dieses Thema zu unterstützen.

Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens, Verwendungszweck: "Zustiftung" oder

Spenden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke, Verwendungszweck: "Spende"

Stiftung Kinder- und Jugenhospiz Sternenlichter

DE88 2605 0001 0056 0828 29

BIC: NOLADE21GOE

Sparkasse Göttingen

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